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Studierende und Praktika

Praktika

Für Drittstaatsangehörige ist die Zulassung zu einem Praktikum in der Schweiz nur in bestimmten Fällen möglich.

Nebenerwerb während Studium

Personen, die an einer Hochschule oder Fachhochschule in der Schweiz eine Aus- oder Weiterbildung absolvieren, kann die Aufnahme einer Nebenerwerbstätigkeit frühestens nach sechs Monaten bewilligt werden, wenn die Ausbildung der Hauptzweck des Aufenthalts bleibt.

Zulassung nach Studium in der Schweiz

Drittstaatsangehörige mit Schweizer Hochschulabschluss können zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit zugelassen werden, wenn diese von hohem wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interesse ist.