Arbeitnehmerschutz
Arbeitnehmerinnen und der Arbeitnehmer müssen am Arbeitsplatz in ihrer Gesundheit geschützt werden. Deshalb sind Arbeitsplätze sicher zu gestalten und es gibt verbindliche Regeln über Arbeits- und Ruhezeiten.
Zur Anwendung kommen dabei insbesondere Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen sowie das Bundesgesetz über die Produktesicherheit. Diese Vorschriften gelten in der ganzen Schweiz. Im Thurgau ist die Abteilung Arbeitsinspektorat des AWA für den Vollzug zuständig.
Arbeitnehmerschutz am Arbeitsplatz
Von Arbeitssicherheit über Gesundheitsschutz bis Zeiterfassungsvorschriften
Bau und Einrichtungen von Betrieben
Produktesicherheit und Planen/Genehmigen