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Arbeitnehmerschutz

Arbeitnehmerinnen und der Arbeitnehmer müssen am Arbeitsplatz in ihrer Gesundheit geschützt werden. Deshalb sind Arbeitsplätze sicher zu gestalten und es gibt verbindliche Regeln über Arbeits- und Ruhezeiten.

Zur Anwendung kommen dabei insbesondere Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen sowie das Bundesgesetz über die Produktesicherheit. Diese Vorschriften gelten in der ganzen Schweiz. Im Thurgau ist die Abteilung Arbeitsinspektorat des AWA für den Vollzug zuständig.

Arbeitnehmerschutz am Arbeitsplatz

Von Arbeitssicherheit über Gesundheitsschutz bis Zeiterfassungsvorschriften

Bau und Einrichtungen von Betrieben

Produktesicherheit und Planen/Genehmigen