Zulassung nach Studium in der Schweiz
Drittstaatsangehörige mit Schweizer Hochschulabschluss können unter Umständen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt werden. Zugelassen werden können Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss in Bereichen, in denen sie ihre erworbenen Fähigkeiten auf hohem Niveau ausüben können und in denen nicht bereits ein genügendes Angebot an Arbeitskräften besteht.
Voraussetzungen:
- Die Erwerbstätigkeit muss von hohem wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interesse sein.
- Die Zulassung muss dem gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz entsprechen.
- Die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen sind einzuhalten.
Einzureichende Unterlagen:
- Formular 1
- Detaillierte Begründung
- Darlegung des hohen wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interesses
- Beidseitig unterzeichnete Arbeitsvertragskopie
- Kopie Pass
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise (Angaben zu den bisherigen Ausbildungen, Diplome, Zeugnisse, Berufserfahrungen)
Dokumente und Formulare
Gesuchseinreichung
Die Gesuche sind vor Einsatzbeginn bei der Migrationsbehörde des Arbeits- bzw. des Einsatzkantons einzureichen.
Kontakte
Für Fragen zur Einreichung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
Migrationsamt, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld, Telefon +41 58 345 67 67
Für Fragen zur Bewilligung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
AWA Rechtsdienst, Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld
L. Gadient, Telefon +41 58 345 54 13 oder D. Stadler, Telefon +41 58 345 54 14