Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih

Möchten Sie innerhalb der Schweiz Personal vermitteln oder verleihen? Dazu benötigen Sie eine kantonale Vermittlungs- oder Verleihbewilligung. Für die Erteilung dieser Bewilligungen ist im Kanton Thurgau der Rechtsdienst des AWA zuständig. Vermitteln oder verleihen Sie auch Personal aus dem Ausland, benötigen Sie zusätzlich eine eidgenössische Bewilligung, die das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO erteilt.

Wer als Vermittlerin/Vermittler oder Personalverleiherin/Personalverleiherin gilt und welche Voraussetzungen für den Erhalt einer Bewilligung erfüllt sein müssen, erfahren Sie in den entsprechenden Merkblättern.

Die Bewilligungsgesuche und Gesuchsbeilagen sind dem Rechtsdienst des AWA einzureichen. Falls Sie zusätzlich eine eidgenössische Bewilligung beantragen, leiten wir Ihr Gesuch nach Erteilung der kantonalen Bewilligung an das SECO weiter. Bei Unklarheiten oder Fragen geben wir Ihnen gerne Auskunft.

Kontakt

Für Fragen zur Einreichung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
AWA, Rechtsdienst, Telefon +41 58 345 54 03, avgNULL@tg.ch