Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih
Möchten Sie innerhalb der Schweiz Personal vermitteln oder verleihen? Dazu benötigen Sie eine kantonale Vermittlungs- oder Verleihbewilligung. Für die Erteilung dieser Bewilligungen ist im Kanton Thurgau der Rechtsdienst des AWA zuständig. Vermitteln oder verleihen Sie auch Personal aus dem Ausland, benötigen Sie zusätzlich eine eidgenössische Bewilligung, die das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO erteilt.
Wer als Vermittlerin/Vermittler oder Personalverleiherin/Personalverleiherin gilt und welche Voraussetzungen für den Erhalt einer Bewilligung erfüllt sein müssen, erfahren Sie in den entsprechenden Merkblättern.
Die Bewilligungsgesuche und Gesuchsbeilagen sind dem Rechtsdienst des AWA einzureichen. Falls Sie zusätzlich eine eidgenössische Bewilligung beantragen, leiten wir Ihr Gesuch nach Erteilung der kantonalen Bewilligung an das SECO weiter. Bei Unklarheiten oder Fragen geben wir Ihnen gerne Auskunft.
Dokumente und Formulare
Bewilligungungsgesuch_AVG.doc
Gesuchsbeilagen
Merkblatt private Arbeitsvermittlung.pdf
Merkblatt Personalverleih.pdf
Übersicht Verhältnisse Personalverleih
Muster Leiharbeitsvertrag
Muster Zusatz zum Leiharbeitsvertrag
Kommentar Leiharbeit.pdf
Verleihvertrag 2024.doc
Einsatzvertrag_2024_mit_Branchen_GAV.doc
Einsatzvertrag_2024_mit_GAV_Personalverleih.doc
Rahmenarbeitsvertrag_2024.doc
AGB_2024_SECO.doc
Links
Weitere Informationen zu Arbeitsvermittlung und Personalverleih
Verzeichnis der bewilligten, privaten Arbeitsvermittlungs- u. Personalverleihbetriebe
Job-Room für registrierte private Arbeitsvermittlungen
Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge
Gesetzliche Grundlagen
Bestellvorgang Strafregisterauszug
GAV Personalverleih / Tempservice
Musterverträge swissstaffing
Musterverträge Realisator AG
Kontakt
Für Fragen zur Einreichung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
AWA, Rechtsdienst, Telefon +41 58 345 54 03, avgNULL@tg.ch