Arbeitsbewilligungen
Möchten Sie ausländische Arbeitskräfte beschäftigen oder eine grenzüberschreitende Dienstleistung in Anspruch nehmen, müssen Sie sich vergewissern, dass die Arbeitskraft oder der Dienstleistungserbringer zur Ausübung der Erwerbstätigkeit in der Schweiz berechtigt ist. Je nach deren Staatsangehörigkeit und Dauer der Erwerbstätigkeit besteht entweder eine Melde- oder eine Bewilligungspflicht. Das Bewilligungsverfahren ist kostenpflichtig.
Bitte wählen Sie:
EU-/EFTA Staatsangehörige
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Fürstentum Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern
Drittstaatenangehörige
Alle Staaten ausserhalb der EU/EFTA.
Britische Staatsangehörige, welche bereits vor dem Brexit über eine Bewilligung in der Schweiz verfügten, behalten ihre Rechte aus dem Freizügigkeitsabkommen. Britische Staatsangehörige, die ab dem 1. Januar 2021 neu in die Schweiz einreisen wollen, unterstehen den Bestimmungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG). Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz muss vorgängig eine Bewilligung bei der zuständigen Arbeitsmarktbehörde beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite Brexit des Staatssekretariates für Migration.
Studierende und Praktika
Für Drittstaatenangehörige ist die Zulassung zu einem Praktikum in der Schweiz nur in bestimmten Fällen möglich.
Erwerbstätigkeit im Asylbereich
Personen mit Ausweis B, Ausweis F und Ausweis N können in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Die Arbeitsbewilligung muss mittels Gesuch beantragt werden.
Erwerbstätigkeit im Schutzstatus S
Personen mit dem Schutzstatus S können in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Die Arbeitsbewilligung muss mittels Gesuch beantragt werden.
Stellensuche mit Schutzstatus S / Трудова діяльність осіб зі статусом захисту S
Hier finden Sie Informationen für die Erwerbstätigkeit mit Schutzstatus S