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Erwerbstätigkeit Schutzstatus S

Personen mit dem Schutzstatus S können in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Die Arbeitsbewilligung muss mittels Gesuch beantragt werden.

Stellenantritt

Als Stellenantritt werden Arbeitsverhältnisse zwischen ausländischen Mitarbeitenden und Arbeitgebenden mit Sitz in der Schweiz bezeichnet.

Selbständige Erwerbstätigkeit

Als selbständig erwerbend gelten Personen, die unter eigenem Namen auf eigene Rechnung arbeiten sowie in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen.