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Stellenantritt

Für die Zulassung zur unselbständigen Erwerbstätigkeit der geflüchteten Personen muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ein Gesuch einreichen.

Voraussetzungen:

Einzureichende Unterlagen:

Die Unterlagen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen.

Gesuchseinreichung

Unterkunft in kantonalem Asylheim: Die Gesuche sind vor Stellenantritt bei der Migrationsbehörde des Arbeitskantons einzureichen.

Reguläre Unterkunft: Die Gesuche sind vor Stellenantritt bei der Einwohnerdiensten der Gemeinde einzureichen.

Kontakte

Für Fragen zur Einreichung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
Migrationsamt, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld, Telefon +41 58 345 67 67

Für Fragen zur Bewilligung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
AWA Rechtsdienst, Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld
L. Gadient, Telefon +41 58 345 54 13 oder D. Stadler, Telefon +41 58 345 54 14

arbeitsbewilligungNULL@tg.ch

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