Konsumkredit
Die gewerbsmässige Gewährung oder Vermittlung von Konsumkrediten ist bewilligungspflichtig. Für die Erteilung der Bewilligung ist im Kanton Thurgau der Rechtsdienst des AWA zuständig. Bei Fragen zu den Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung oder zum Gesuch geben wir gerne weitere Auskünfte.
Keine Bewilligung benötigen Sie, wenn Sie dem Bankengesetz unterstehen oder Konsumkredite zur Finanzierung des Erwerbs Ihrer Waren oder der Beanspruchung Ihrer Dienstleistungen gewähren oder vermitteln.
Dokumente und Formulare
Links
Konsumkreditgesetz
Verordnung zum Konsumkreditgesetz
Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb
Bundesgesetz über Banken und Sparkassen
Kontakt
Für Fragen zur Einreichung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
Herr Hansruedi Wyss, AWA, Leiter Rechtsdienst, Telefon +41 58 345 54 03