Nebenerwerb während Studium
Die Aufnahme einer Nebenerwerbstätigkeit kann frühestens nach sechs Monaten bewilligt werden, wenn die Ausbildung der Hauptzweck des Aufenthaltes bleibt. Es muss von der Lehranstalt bestätigt werden, dass das Studium nicht verzögert wird. Die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden darf 15 Stunden während des Semesters nicht überschreiten. Sofern die Lehranstalt das schriftliche Einverständnis gibt, kann während der Semesterferien eine vollzeitliche Erwerbstätigkeit bewilligt werden.
Voraussetzungen:
- Die Lehranstalt bestätigt schriftlich, dass diese Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung verantwortbar ist.
- Die Erwerbstätigkeit darf den Abschluss der Ausbildung nicht verzögern.
- Die wöchentlichen Arbeitsstunden dürfen 15 Stunden während des Semesters nicht überschreiten.
Einzureichende Unterlagen:
- Formular 1
- Detaillierte Begründung
- Immatrikulationsbestätigung
- Beidseitig unterzeichnete Arbeitsvertragskopie (max. 15 Arbeitsstunden pro Woche)
- Schriftliche Bestätigung, dass Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung verantwortbar ist
- Kopie Pass
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise (Angaben zu den bisherigen Ausbildungen, Diplome, Zeugnisse, Berufserfahrungen)
Dokumente und Formulare
Gesuchseinreichung
Die Gesuche sind vor Einsatzbeginn bei der Migrationsbehörde des Arbeits- bzw. des Einsatzkantons einzureichen.
Kontakte
Für Fragen zur Einreichung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
Migrationsamt, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld, Telefon +41 58 345 67 67
Für Fragen zur Bewilligung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
AWA Rechtsdienst, Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld
L. Gadient, Telefon +41 58 345 54 13 oder D. Stadler, Telefon +41 58 345 54 14