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Nebenerwerb während Studium

Die Aufnahme einer Nebenerwerbstätigkeit kann frühestens nach sechs Monaten bewilligt werden, wenn die Ausbildung der Hauptzweck des Aufenthaltes bleibt. Es muss von der Lehranstalt bestätigt werden, dass das Studium nicht verzögert wird. Die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden darf 15 Stunden während des Semesters nicht überschreiten. Sofern die Lehranstalt das schriftliche Einverständnis gibt, kann während der Semesterferien eine vollzeitliche Erwerbstätigkeit bewilligt werden.

Voraussetzungen:

Einzureichende Unterlagen:

Dokumente und Formulare

Formular 1

Gesuchseinreichung

Die Gesuche sind vor Einsatzbeginn bei der Migrationsbehörde des Arbeits- bzw. des Einsatzkantons einzureichen.

Kontakte

Für Fragen zur Einreichung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
Migrationsamt, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld, Telefon +41 58 345 67 67

Für Fragen zur Bewilligung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
AWA Rechtsdienst, Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld
L. Gadient, Telefon +41 58 345 54 13 oder D. Stadler, Telefon +41 58 345 54 14

arbeitsbewilligungNULL@tg.ch