Praktika
Praktikum während Studium im Ausland
Drittstaatsangehörige haben die Möglichkeit, ein Praktikum in der Schweiz zu absolvieren, wenn die Personen an einer Hoch- oder Fachhochschule im Ausland studieren und ein obligatorisches Praktikum absolvieren müssen. Gesuche sollen grundsätzlich von Praktikantenvermittlungsorganisationen wie z.B. IAESTE oder AIESEC eingereicht werden. Hochschulen, Forschungsinstitute und Firmen, die mit ausländischen Hoch- und Fachhochschulen enge fachliche und personelle Beziehungen pflegen, in derselben Fachrichtung tätig oder im Branchenvergleich in der Forschung hochspezialisiert sind, können für Studierende direkt Gesuche um Praktikumsaufenthalte stellen
Voraussetzungen:
- Bewilligungen sind nur für Betriebe zu erteilen, bei denen die Zahl der kurzfristig beschäftigten Ausländerinnen und Ausländer einen Viertel des gesamten Personalbestandes im Betrieb nicht überschreitet.
- Es muss sich nachweislich um ein Pflichtpraktikum gemäss Schulordnung handeln.
- Eine schriftliche Vereinbarung über die enge fachliche und personelle Beziehung zwischen der Hoch- oder Fachhochschule und des Praktikumsbetriebs wird benötigt.
- Es muss eine orts- und branchenübliche, funktionsgerechte und der vorhandenen Ausbildung entsprechende Entlohnung vereinbart werden.
Einzureichende Unterlagen:
- Formular 1
- Detaillierte Begründung
- Immatrikulationsbestätigung
- Beidseitig unterzeichnete Praktikumsvertragskopie
- Schreiben, dass das Praktikum integraler Bestandteil des Studiums bildet
- Kopie Pass
- Nachweis der engen fachlichen und personellen Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und der ausländischen Hochschule
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise (Angaben zu den bisherigen Ausbildungen, Diplome, Zeugnisse, Berufserfahrungen)
Praktikum während Studium in der Schweiz
Gesuche von ausländischen Studierenden, die an einer Schweizer Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen, unterliegen der Bewilligungspflicht.
Voraussetzungen:
- Die Erwerbstätigkeit darf die Hälfte der gesamten Ausbildungsdauer nicht überschreiten.
- Es muss eine orts- und branchenübliche, funktionsgerechte und der vorhandenen Ausbildung entsprechende Entlohnung vereinbart werden.
Einzureichende Unterlagen:
- Formular 1
- Detaillierte Begründung
- Immatrikulationsbestätigung
- Beidseitig unterzeichnete Praktikumsvertragskopie
- Schreiben, dass das Praktikum integraler Bestandteil des Studiums bildet
- Kopie Pass
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise (Angaben zu den bisherigen Ausbildungen, Diplome, Zeugnisse, Berufserfahrungen)
Dokumente und Formulare
Gesuchseinreichung
Die Gesuche sind vor Einsatzbeginn bei der Migrationsbehörde des Arbeits- bzw. des Einsatzkantons einzureichen.
Kontakte
Für Fragen zur Einreichung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
Migrationsamt, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld, Telefon +41 58 345 67 67
Für Fragen zur Bewilligung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
AWA Rechtsdienst, Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld
L. Gadient, Telefon +41 58 345 54 13 oder D. Stadler, Telefon +41 58 345 54 14