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Praktika

Praktikum während Studium im Ausland

Drittstaatsangehörige haben die Möglichkeit, ein Praktikum in der Schweiz zu absolvieren, wenn die Personen an einer Hoch- oder Fachhochschule im Ausland studieren und ein obligatorisches Praktikum absolvieren müssen. Gesuche sollen grundsätzlich von Praktikantenvermittlungsorganisationen wie z.B. IAESTE oder AIESEC eingereicht werden. Hochschulen, Forschungsinstitute und Firmen, die mit ausländischen Hoch- und Fachhochschulen enge fachliche und personelle Beziehungen pflegen, in derselben Fachrichtung tätig oder im Branchenvergleich in der Forschung hochspezialisiert sind, können für Studierende direkt Gesuche um Praktikumsaufenthalte stellen

Voraussetzungen:

Einzureichende Unterlagen:

 

Praktikum während Studium in der Schweiz

Gesuche von ausländischen Studierenden, die an einer Schweizer Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen, unterliegen der Bewilligungspflicht.

Voraussetzungen:

Einzureichende Unterlagen:

Dokumente und Formulare

Formular 1

Gesuchseinreichung

Die Gesuche sind vor Einsatzbeginn bei der Migrationsbehörde des Arbeits- bzw. des Einsatzkantons einzureichen.

Kontakte

Für Fragen zur Einreichung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
Migrationsamt, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld, Telefon +41 58 345 67 67

Für Fragen zur Bewilligung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
AWA Rechtsdienst, Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld
L. Gadient, Telefon +41 58 345 54 13 oder D. Stadler, Telefon +41 58 345 54 14

arbeitsbewilligungNULL@tg.ch