Selbständige Erwerbstätigkeit
Angehörige der EU/EFTA-Staaten sind berechtigt, eine selbständige Erwerbstätigkeit als Grenzgängerinnen/Grenzgänger und Aufenthalterinnen/Aufenthalter in der Schweiz aufzunehmen. Es muss jedoch der Nachweis über eine aktive und existenzsichernde selbständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz erbracht werden.
Voraussetzung:
- Es muss eine aktive und existenzsichernde Erwerbstätigkeit nachgewiesen werden.
Einzureichende Unterlagen:
- Formular 1
- Kopie Pass oder ID
- Handelsregisterauszug oder Kopie des Anerkennungsschreibens der AHV-/IV Stelle
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Detaillierter Businessplan
- Mietvertrag für die Geschäftsräumlichkeiten
- Nachweis der Vermögenssituation mittels Bankbelegen
- Wohnsitzbescheinigung (nur bei Grenzgängerinnen/Grenzgängern)
Bei Bedarf können weitere Unterlagen zur Prüfung eingefordert werden.
Dokumente und Formulare
Gesuchseinreichung
Grenzgänger: Die Gesuche sind bei der Migrationsbehörde des Arbeits- bzw. des Einsatzkantons einzureichen.
Jahresaufenthalter: Die Gesuche sind bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde einzureichen.
Kontakte
Für Fragen zur Einreichung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
Migrationsamt, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld, Telefon +41 58 345 67 67
Für Fragen zur Bewilligung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
AWA Rechtsdienst, Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld
L. Gadient, Telefon +41 58 345 54 13 oder D. Stadler, Telefon +41 58 345 54 14