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Selbständige Erwerbstätigkeit

Angehörige der EU/EFTA-Staaten sind berechtigt, eine selbständige Erwerbstätigkeit als Grenzgängerinnen/Grenzgänger und Aufenthalterinnen/Aufenthalter in der Schweiz aufzunehmen. Es muss jedoch der Nachweis über eine aktive und existenzsichernde selbständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz erbracht werden.

Voraussetzung:

Einzureichende Unterlagen:

Bei Bedarf können weitere Unterlagen zur Prüfung eingefordert werden.

Dokumente und Formulare

Formular 1
 

Gesuchseinreichung

Grenzgänger: Die Gesuche sind bei der Migrationsbehörde des Arbeits- bzw. des Einsatzkantons einzureichen.

Jahresaufenthalter: Die Gesuche sind bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde einzureichen.

Kontakte

Für Fragen zur Einreichung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
Migrationsamt, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld, Telefon +41 58 345 67 67

Für Fragen zur Bewilligung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
AWA Rechtsdienst, Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld
L. Gadient, Telefon +41 58 345 54 13 oder D. Stadler, Telefon +41 58 345 54 14

arbeitsbewilligungNULL@tg.ch