Entsendung
Bei Entsendungen bleiben die ausländischen Mitarbeitenden dem Arbeitsvertrag mit der ausländischen Arbeitgeberin/dem ausländischen Arbeitgeber im Herkunftsland unterstellt. Der Arbeitseinsatz in der Schweiz erfolgt befristet.
Entsendung bis maximal 90 Tage
Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen zwischen den EU/EFTA-Staaten und der Schweiz hat eine ausländische Unternehmung oder selbständig erwerbende Person einen Rechtsanspruch auf 90 Arbeitstage im Kalenderjahr, um eine Dienstleistung in der Schweiz zu erbringen. Es besteht eine durch die ausländische Arbeitgeberin bzw. den ausländischen Arbeitgeber wahrzunehmende Meldepflicht. (Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit)
Entsendung von mehr als 90 Tagen
30 Tage Verlängerung
Einem Gesuch um Verlängerung der Dienstleistungserbringung über die 90 Tage via Meldeverfahren wird nur in Ausnahmefällen zugestimmt. Es kann bewilligt werden, wenn beispielsweise eine bereits begonnene Arbeit beendet werden muss oder ein anderer dringender Handlungsbedarf nachgewiesen wird. Die Dauer der erteilten Bewilligung für das Unternehmen ist begrenzt auf max. 30 Arbeitstage pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Kalenderjahr.
Voraussetzungen:
- Die Zulassung muss dem gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz entsprechen.
- Es muss ein dringender Handlungsbedarf oder die notwendige Beendigung bereits begonnener Arbeit nachgewiesen werden.
- Die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen sind einzuhalten.
Einzureichende Unterlagen:
- Formular 1
- Entsendebestätigung
- Detaillierte Begründung
- Kopie Pass
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise (Angaben zu den bisherigen Ausbildungen, Diplome, Zeugnisse, Berufserfahrungen)
- Kopie des ausländischen Arbeitsvertrages
- Projektauftrag bzw. Werkauftrag
Die Unterlagen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Diplome müssen dementsprechend beglaubigt übersetzt eingereicht werden.
Bewilligung für 4 Monate
Erfordert die vorgesehene Tätigkeit offenkundig einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen pro Kalenderjahr, ist vor Aufnahme der Tätigkeit eine Bewilligung zu beantragen. Diese befristeten Arbeitseinsätze müssen dem gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz entsprechen und erfolgen projektgebunden.
Voraussetzungen:
- Die Zulassung muss dem gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz entsprechen.
- Es muss sich um einen projektbezogenen Einsatz handeln.
- Entsendet werden können lediglich Führungskräfte, Spezialisten sowie andere qualifizierte Arbeitskräfte.
- Die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen sind einzuhalten.
Einzureichende Unterlagen:
- Formular 1
- Entsendebestätigung
- Detaillierte Begründung
- Kopie Pass oder ID
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise (Angaben zu den bisherigen Ausbildungen, Diplome, Zeugnisse, Berufserfahrungen)
- Kopie des ausländischen Arbeitsvertrages
- Projektauftrag bzw. Werkauftrag
- Projektbeschreibung inkl. Angaben zur Position der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers
Die Unterlagen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Diplome müssen dementsprechend beglaubigt übersetzt eingereicht werden.
Dokumente und Formulare
Gesuchseinreichung
Die Gesuche sind vor Einsatzbeginn bei der Migrationsbehörde des Arbeits- bzw. des Einsatzkantons einzureichen.
Kontakte
Für Fragen zur Einreichung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
Migrationsamt, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld, Telefon +41 58 345 67 67
Für Fragen zur Bewilligung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
AWA Rechtsdienst, Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld
L. Gadient, Telefon +41 58 345 54 13 oder D. Stadler, Telefon +41 58 345 54 14