Asylsuchende (Ausweis N)
Nach erfolgter Zuweisung von Asylsuchenden an einen Kanton können die kantonalen Arbeitsmarktbehörden eine Erwerbstätigkeit für maximal ein Jahr bewilligen.
Voraussetzungen:
- Die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen sind einzuhalten.
- Die Stellenmeldepflicht und der Inländervorrang müssen beachtet werden.
Einzureichende Unterlagen:
- Formular 1
- Kopie Pass
- Kopie des Ausländerausweises (N)
- Beidseitig unterzeichneter Arbeitsvertrag
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Stelleninserat
- Nachweis Rekrutierungsbemühungen über einen Zeitraum von mind. 4 Wochen in der Schweiz und im EU/EFTA-Raum
- Meldung der freien Stelle beim zuständigen RAV inkl. EURES
Die Unterlagen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen.
Dokumente und Formulare
Gesuchseinreichung
Unterkunft in kantonalem Asylheim: Die Gesuche sind vor Stellenantritt bei der Migrationsbehörde des Arbeitskantons einzureichen.
Reguläre Unterkunft: Die Gesuche sind vor Stellenantritt bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde einzureichen.
Kontakte
Für Fragen zur Einreichung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
Migrationsamt, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld, Telefon +41 58 345 67 67
Für Fragen zur Bewilligung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
AWA Rechtsdienst, Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld
L. Gadient, Telefon +41 58 345 54 13 oder D. Stadler, Telefon +41 58 345 54 14