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Stellenantritt

Wer aus einem Drittstaat zur Erwerbstätigkeit zugelassen werden will, benötigt vor Stellenantritt eine Bewilligung. Diese kann nur vom Schweizer Arbeitgeber bzw. von der Schweizer Arbeitgeberin beantragt werden.

Aufenthaltsbewilligung / Kurzaufenthaltsbewilligung

Voraussetzungen:

Einzureichende Unterlagen:

Die Unterlagen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Diplome müssen dementsprechend beglaubigt übersetzt eingereicht werden.

 

Grenzgängerbewilligung

Voraussetzungen:

Einzureichende Unterlagen:

Die Unterlagen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Diplome müssen dementsprechend beglaubigt übersetzt eingereicht werden.

Dokumente und Formulare

Formular 1

Online-Schalter für Unternehmen

Gesuchseinreichung

Die Gesuche sind vor Einsatzbeginn bei der Migrationsbehörde des Arbeits- bzw. des Einsatzkantons einzureichen.

Kontakte

Für Fragen zur Einreichung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
Migrationsamt, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld, Telefon +41 58 345 67 67

Für Fragen zur Bewilligung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
AWA Rechtsdienst, Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld
L. Gadient, Telefon +41 58 345 54 13 oder D. Stadler, Telefon +41 58 345 54 14

arbeitsbewilligungNULL@tg.ch