Stellenantritt
Wer aus einem Drittstaat zur Erwerbstätigkeit zugelassen werden will, benötigt vor Stellenantritt eine Bewilligung. Diese kann nur vom Schweizer Arbeitgeber bzw. von der Schweizer Arbeitgeberin beantragt werden.
Aufenthaltsbewilligung / Kurzaufenthaltsbewilligung
Voraussetzungen:
- Eine Bewilligung zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit kann nur Führungskräften, Spezialisten sowie anderen qualifizierten Arbeitskräften erteilt werden.
- Die Zulassung muss dem gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz entsprechen.
- Die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen sind einzuhalten.
- Der Inländervorrang muss gewahrt sein.
Einzureichende Unterlagen:
- Formular 1
- Detaillierte Begründung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin für den Bedarf einer ausländischen Arbeitskraft
- Kopie Pass
- Beidseitig unterzeichnete Arbeitsvertragskopie
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise (Angaben zu den bisherigen Ausbildungen, Diplome, Zeugnisse, Berufserfahrungen)
- Nachweis Rekrutierungsbemühungen (datierte Stelleninserate) über einen Zeitraum von mind. 4 Wochen in der Schweiz und im EU-/EFTA-Raum
- Meldung der freien Stelle beim zuständigen RAV inkl. EURES
- Rückmeldung zu den Rekrutierungsbemühungen in der Schweiz und im EU-/EFTA-Raum
- Stellenausschreibung
- Aktueller heimatlicher Strafregisterauszug
Die Unterlagen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Diplome müssen dementsprechend beglaubigt übersetzt eingereicht werden.
Grenzgängerbewilligung
Voraussetzungen:
- Die Zulassung muss dem gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz entsprechen.
- Die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen sind einzuhalten.
- Der Inländervorrang muss gewahrt sein.
- Der ausländische Arbeitnehmer/die ausländische Arbeitnehmerin muss den Wohnsitz seit mind. 6 Monaten in der benachbarten Grenzzone nachweisen. (Für Anfragen bezüglich der Grenzzone bitten wir Sie, uns zu kontaktieren)
Einzureichende Unterlagen:
- Formular 1
- Detaillierte Begründung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin für den Bedarf einer ausländischen Arbeitskraft
- Kopie Pass
- Beidseitig unterzeichnete Arbeitsvertragskopie
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise (Angaben zu den bisherigen Ausbildungen, Diplome, Zeugnisse, Berufserfahrungen)
- Nachweis Rekrutierungsbemühungen (datierte Stelleninserate) über einen Zeitraum von mind. 4 Wochen in der Schweiz
- Meldung der freien Stelle beim zuständigen RAV
- Rückmeldung zu den Rekrutierungsbemühungen
- Stellenausschreibung
- Aktueller heimatlicher Strafregisterauszug
- Wohnsitznachweis der ausländischen Person in der benachbarten Grenzregion seit mind. 6 Monaten
Die Unterlagen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Diplome müssen dementsprechend beglaubigt übersetzt eingereicht werden.
Gesuchseinreichung
Die Gesuche sind vor Einsatzbeginn bei der Migrationsbehörde des Arbeits- bzw. des Einsatzkantons einzureichen.
Kontakte
Für Fragen zur Einreichung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
Migrationsamt, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld, Telefon +41 58 345 67 67
Für Fragen zur Bewilligung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
AWA Rechtsdienst, Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld
L. Gadient, Telefon +41 58 345 54 13 oder D. Stadler, Telefon +41 58 345 54 14