Selbständige Erwerbstätigkeit / Neuansiedlung von Unternehmen
Die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit unterliegt der Bewilligungspflicht. Als selbständig erwerbend gelten Personen, die unter eigenem Namen auf eigene Rechnung arbeiten sowie in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen.
Voraussetzungen:
- Die Zulassung muss dem gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz entsprechen.
- Eine Bewilligung zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit kann nur Spezialisten sowie anderen qualifizierten Arbeitskräften erteilt werden
- Die Tätigkeit muss dem gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz entsprechen.
- Es werden die notwendigen finanziellen und betrieblichen Voraussetzungen überprüft.
- Es muss eine ausreichende eigenständige Existenzgrundlage nachgewiesen werden.
Einzureichende Unterlagen:
- Formular 1
- Ausführliche schriftliche Begründung inkl. Stellungnahme zum gesamtwirtschaftlichen Interesse
- Kopie Pass
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise (Angaben zu den bisherigen Ausbildungen, Diplome, Zeugnisse, Berufserfahrungen)
- Mietvertrag der Geschäftsräumlichkeiten
- Businessplan mit folgendem Inhalt: vorgesehene Aktivitäten, Finanzierung des Unternehmens, Marktchancen, Entwicklungen der Anzahl Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, Rekrutierungsmöglichkeiten, geplante Investitionen, Umsätze, Erträge etc.
- Handelsregisterauszug
- Informationen und Stellungnahme zur Standortwahl
Dokumente und Formulare
Gesuchseinreichung
Die Gesuche sind vor Einsatzbeginn bei der Migrationsbehörde des Arbeits- bzw. des Einsatzkantons einzureichen.
Kontakte
Für Fragen zur Einreichung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
Migrationsamt, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld, Telefon +41 58 345 67 67
Für Fragen zur Bewilligung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
AWA Rechtsdienst, Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld
L. Gadient, Telefon +41 58 345 54 13 oder D. Stadler, Telefon +41 58 345 54 14