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Entsendung

Bei Entsendungen bleiben die ausländischen Mitarbeitenden dem Arbeitsvertrag mit der ausländischen/dem ausländischen Arbeitgeber/in im Herkunftsland unterstellt. Der Arbeitseinsatz in der Schweiz erfolgt befristet.

Voraussetzungen:

Einzureichende Unterlagen:

Hinweis: Auf Drittstaatsangehörige, welche von einem Unternehmen mit Sitz in der EU/EFTA entsandt werden und welche seit mindestens 12 Monaten auf dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates der EU/EFTA zugelassen sind, finden die Regelungen für EU/EFTA-Staatsangehörige Anwendung. Siehe Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit.

Dokumente und Formulare

Formular 1
Entsendebestätigung

Gesuchseinreichung

Die Gesuche sind vor Einsatzbeginn bei der Migrationsbehörde des Arbeits- bzw. des Einsatzkantons einzureichen.

Kontakte

Für Fragen zur Einreichung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
Migrationsamt, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld, Telefon +41 58 345 67 67

Für Fragen zur Bewilligung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
AWA Rechtsdienst, Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld
L. Gadient, Telefon +41 58 345 54 13 oder D. Stadler, Telefon +41 58 345 54 14

arbeitsbewilligungNULL@tg.ch