Entsendung
Bei Entsendungen bleiben die ausländischen Mitarbeitenden dem Arbeitsvertrag mit der ausländischen/dem ausländischen Arbeitgeber/in im Herkunftsland unterstellt. Der Arbeitseinsatz in der Schweiz erfolgt befristet.
Voraussetzungen:
- Entsendet werden können lediglich Führungskräfte, Spezialisten sowie andere qualifizierte Arbeitskräfte.
- Die Zulassung muss dem gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz entsprechen.
- Die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen sind einzuhalten.
Einzureichende Unterlagen:
- Formular 1
- Entsendebestätigung
- Detaillierte Begründung des Arbeitgebers/der Abeitgeberin für den Bedarf einer ausländischen Arbeitskraft
- Kopie Pass
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise (Angaben zu den bisherigen Ausbildungen, Diplome, Zeugnisse, Berufserfahrungen)
- Kopie des ausländischen Arbeitsvertrages
- Projektauftrag bzw. Werkauftrag
- Projektbeschreibung inkl. Angaben zur Position der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers
- Aktueller heimatlicher Strafregisterauszug
Hinweis: Auf Drittstaatsangehörige, welche von einem Unternehmen mit Sitz in der EU/EFTA entsandt werden und welche seit mindestens 12 Monaten auf dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates der EU/EFTA zugelassen sind, finden die Regelungen für EU/EFTA-Staatsangehörige Anwendung. Siehe Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit.
Dokumente und Formulare
Gesuchseinreichung
Die Gesuche sind vor Einsatzbeginn bei der Migrationsbehörde des Arbeits- bzw. des Einsatzkantons einzureichen.
Kontakte
Für Fragen zur Einreichung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
Migrationsamt, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld, Telefon +41 58 345 67 67
Für Fragen zur Bewilligung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
AWA Rechtsdienst, Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld
L. Gadient, Telefon +41 58 345 54 13 oder D. Stadler, Telefon +41 58 345 54 14