Gesundheitsschutz
Ein tragendes Element des Arbeitnehmerschutzgesetzes ist der Gesundheitsschutz resp. die Gesundheitsvorsorge. Damit werden die Voraussetzungen für das allgemeine Wohlergehen der Arbeitnehmenden in physischer und psychischer Hinsicht geschaffen. Denn ungünstige Arbeitsbedingungen können Ursachen von gesundheitlichen Beschwerden sein. Wenn es um Ihre Gesundheit geht, sind Sie den Verhältnissen am Arbeitsplatz nicht schutzlos ausgeliefert. Es gibt sowohl für Sie wie für den Arbeitgeber gesetzlich festgelegte Rechte und Pflichten, auf die Sie sich berufen können.
Sind Sie nicht sicher, ob Ihr Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf den Gesundheitsschutz einhält, so wenden Sie sich zuerst an Ihren Sicherheitsbeauftragten oder Vorgesetzten. Bringt dies nicht den erwarteten Erfolg, so können Sie sich an das Arbeitsinspektorat wenden.
Dokumente und Formulare
SECO-Merkblatt über den Jugendarbeitsschutz
SECO-Merkblatt über Mobbing und andere psychosoziale Spannungen am Arbeitsplatz in der Schweiz
Merkblatt "Chemikaliengesetzgebung des Bundes - Zuständigkeiten im Kanton Thurgau"
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen von Energiesparmassnahmen
Links
Arbeitsgesetz (ARG)
Verordnung zum Arbeitsgesetz (ArGV1)
Sonderbestimmungen für Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmenden (ArGV2)
Gesundheitsschutz (ArGV3)
Plangenehmigung und Betriebsbewilligung (ArGV4)
Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV5)
Mutterschutzverordnung
Bundesgesetz über die Heimarbeit (HArG)
Verordnung über die Heimarbeit (HArGV)
SECO
Bundesamt für Gesundheit
Bundesamt für Umwelt
Kantonales Laboratorium Thurgau