Arbeitsbedingungen
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen Sie am Arbeitsplatz in Ihrer Gesundheit geschützt werden. Deshalb sind Arbeitsplätze sicher zu gestalten und es gibt gesetzliche Regelungen über Arbeits- und Ruhezeiten.
Die Vorschriften und Bestimmungen sind in der ganzen Schweiz einheitlich. Im Thurgau ist die Abteilung Arbeitsinspektorat des AWA für den Vollzug zuständig. Der Arbeitnehmerschutz umfasst folgende Bereiche:
Arbeitssicherheit
Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten
Gesundheitsschutz
allgemeines Wohlergehen der Arbeitnehmenden in physischer und psychischer Hinsicht
Arbeitszeiten
Informationen zu Arbeits- und Ruhezeiten, Nacht-, Sonntags- und Schichtarbeit
Gesundheitsschutz über den Arbeitsplatz hinaus
Industrie-, Gewerbe-, Landwirtschafts- und Schiesslärm sowie Schall- und Lasereinwirkungen bei Musikveranstaltungen