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Arbeitsbedingungen

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen Sie am Arbeitsplatz in Ihrer Gesundheit geschützt werden. Deshalb sind Arbeitsplätze sicher zu gestalten und es gibt gesetzliche Regelungen über Arbeits- und Ruhezeiten.
Die Vorschriften und Bestimmungen sind in der ganzen Schweiz einheitlich. Im Thurgau ist die Abteilung Arbeitsinspektorat des AWA für den Vollzug zuständig. Der Arbeitnehmerschutz umfasst folgende Bereiche:

Arbeitssicherheit

Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten

Gesundheitsschutz

allgemeines Wohlergehen der Arbeitnehmenden in physischer und psychischer Hinsicht

Arbeitszeiten

Informationen zu Arbeits- und Ruhezeiten, Nacht-, Sonntags- und Schichtarbeit

Gesundheitsschutz über den Arbeitsplatz hinaus

Industrie-, Gewerbe-, Landwirtschafts- und Schiesslärm sowie Schall- und Lasereinwirkungen bei Musikveranstaltungen