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Gesundheitsschutz über den Arbeitsplatz hinaus

Zum Gesundheitsschutz über den Arbeitsplatz hinaus gehört auch die Beurteilung von Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschafts- sowie Schiesslärm.

Die Schall- und Laserverordnung regelt den Schutz des Publikums an Veranstaltungen. Die Gemeinden sind Vollzugsbehörden für solche Anlässe, an welchen Laseranlagen zum Einsatz kommen oder der Lärmpegel-Grenzwert elektronisch verstärkter Musik von 93 dB(A) überschritten wird. Das Arbeitsinspektorat kann von den Gemeinden zu Beurteilungen herangezogen werden.

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