Arbeitssicherheit
Unter Arbeitssicherheit wird die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten verstanden. Arbeitgebende sind für sichere Arbeitsplätze verantwortlich. Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben diesbezüglich Rechte aber auch Pflichten gegenüber Ihren Arbeitgebenden.
Das Arbeitsinspektorat kontrolliert in den Betrieben, ob die Arbeitssicherheit gewährleistet wird. Haben Sie Fragen oder Hinweise auf Mängel der Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb? Bringt das Gespräch mit Ihrem Sicherheitsbeauftragten oder Ihrem Vorgesetzten nicht die erhoffte Wirkung, so können Sie uns kontaktieren.
Sicher arbeiten? – sicher! Gefahren und Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz – eine interessante, permanente und kostenlose Ausstellung im Greuterhof, Islikon