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Gesundheitsschutz

Ein tragendes Element des Arbeitnehmerschutzgesetzes ist der Gesundheitsschutz resp. die Gesundheitsvorsorge. Damit werden die Voraussetzungen für das allgemeine Wohlergehen der Arbeitnehmenden in physischer und psychischer Hinsicht geschaffen. Denn ungünstige Arbeitsbedingungen können Ursachen von gesundheitlichen Beschwerden sein. Wenn es um Ihre Gesundheit geht, sind Sie den Verhältnissen am Arbeitsplatz nicht schutzlos ausgeliefert. Es gibt sowohl für Sie wie für den Arbeitgeber gesetzlich festgelegte Rechte und Pflichten, auf die Sie sich berufen können.

Sind Sie nicht sicher, ob Ihr Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf den Gesundheitsschutz einhält, so wenden Sie sich zuerst an Ihren Sicherheitsbeauftragten oder Vorgesetzten. Bringt dies nicht den erwarteten Erfolg, so können Sie sich an das Arbeitsinspektorat wenden.