Gesundheitsschutz über den Arbeitsplatz hinaus
Zum Gesundheitsschutz über den Arbeitsplatz hinaus gehört auch die Beurteilung von Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschafts- sowie Schiesslärm.
Die Schall- und Laserverordnung regelt den Schutz des Publikums an Veranstaltungen. Die Gemeinden sind Vollzugsbehörden für solche Anlässe, an welchen Laseranlagen zum Einsatz kommen oder der Lärmpegel-Grenzwert elektronisch verstärkter Musik von 93 dB(A) überschritten wird. Das Arbeitsinspektorat kann von den Gemeinden zu Beurteilungen herangezogen werden.
Dokumente und Formulare
V-NISSG-Veranstaltungen mit Laserstrahlung
V-NISSG-Veranstaltungen mit Schall
Meldeformular für NISSG-Veranstaltungen/Checkliste
Meldeformular Lärmklage
Merkblatt Departement für Bau und Umwelt: Immissionen
Merkblatt Departement für Bau und Umwelt zur Umweltverträglichkeitsprüfung
Ingenieurbüros für Akustik und Lärm
Links
Lärmschutzverordnung (LSV)
Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG)
Schall- und Laserportal des Cercle Bruit
Cercle Bruit
lärm.ch
Bauen im Lärm
Wärmepumpen - Vollzugshilfe
Bundesamt für Umwelt
Amt für Raumentwicklung des Kantons Thurgau
Departement für Bau und Umwelt des Kanton Thurgau
Bundesamt für Gesundheit