Schwarzarbeit
Am 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz sowie die dazugehörende Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in Kraft getreten. Diese Bestimmungen helfen, die Schwarzarbeit wirksamer zu bekämpfen.
Es sind dies:
- Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für kleinere, unselbstständige Tätigkeiten (bspw. Reinigungskraft in Privathaushalt)
- die Verpflichtung, ein kantonales Kontrollorgan zu bezeichnen
- die Pflicht zum Austausch von Kontrollergebnissen unter den beteiligten Behörden
- neue Sanktionsmöglichkeiten.
Für die Umsetzung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ist das kantonale Arbeitsinspektorat des Amts für Wirtschaft und Arbeit zuständig. Meldungen und Verstösse werden bei der Arbeitsmarktaufsicht/Arbeitsinspektorat gesammelt und an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Bei Bedarf können Kontrollen vor Ort durchgeführt werden. Dabei wird die Einhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht geprüft.
Für Hinweise zu Schwarzarbeit füllen Sie bitte das Meldeformular Schwarzarbeit aus und reichen es per Mail ein an: schwarzarbeitNULL@tg.ch.
Dokumente und Formulare
Links
Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA)
Verordnung gegen die Schwarzarbeit (VOSA)
Keine Schwarzarbeit. Arbeit korrekt melden
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Sozialversicherungszentrum Thurgau - Vereinfachtes Abrechnungsverfahren
Steuerverwaltung Kanton Thurgau
Migrationsamt Thurgau
Bewilligungen für ausländische Staatsangehörige
Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit
Kontakt
Für Fragen rund um die Schwarzarbeit wenden Sie sich bitte an:
AWA, Arbeitsinspektorat, Bahnhofplatz 65, 8510 Frauenfeld,
Telefon +41 58 345 56 30 oder schwarzarbeitNULL@tg.ch