Massenentlassung
Grössere Entlassungen oder Betriebsschliessungen müssen Sie dem Rechtsdienst des AWA melden. Dies sollten Sie möglichst frühzeitig tun, spätestens aber dann, wenn die Kündigungen ausgesprochen werden.
Eine Massenentlassung liegt vor, wenn die Kündigungen ein bestimmtes Ausmass übersteigen, wobei die Grenzen wie folgt definiert sind:
- ab 10 Personen in Betrieben mit mehr als 20 und weniger als 100 Beschäftigten,
- ab 10% der Beschäftigten in Betrieben, die normalerweise zwischen 100 und 300 Personen beschäftigen,
- ab 30 Personen in Betrieben mit 300 und mehr Beschäftigten.
Müssen Sie eine Massenentlassung oder eine Betriebsschliessung ins Auge fassen, bieten wir Ihnen Informationen über:
- das Verfahren
- die arbeitsrechtliche Situation und
- die Bereiche der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosen- und Insolvenzentschädigung).
Auf Wunsch organisiert der Rechtsdienst des AWA für Sie die Betreuung durch das zuständige Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV), unterstützt Sie beim Erstellen eines Sozialplans und vermittelt bei Differenzen zwischen Ihnen und Ihren Arbeitnehmern/innen oder Ihrer Arbeitnehmervertretung.
Dokumente und Formulare
Merkblatt "Massenentlassung"
Merkblatt "Gesetzliche Grundlagen"