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Massenentlassung

Grössere Entlassungen oder Betriebsschliessungen müssen Sie dem Rechtsdienst des AWA melden. Dies sollten Sie möglichst frühzeitig tun, spätestens aber dann, wenn die Kündigungen ausgesprochen werden.

Eine Massenentlassung liegt vor, wenn die Kündigungen ein bestimmtes Ausmass übersteigen, wobei die Grenzen wie folgt definiert sind:

Müssen Sie eine Massenentlassung oder eine Betriebsschliessung ins Auge fassen, bieten wir Ihnen Informationen über:

Auf Wunsch organisiert der Rechtsdienst des AWA für Sie die Betreuung durch das zuständige Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV), unterstützt Sie beim Erstellen eines Sozialplans und vermittelt bei Differenzen zwischen Ihnen und Ihren Arbeitnehmern/innen oder Ihrer Arbeitnehmervertretung.