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Schwarzarbeit

Am 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz sowie die dazugehörende Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in Kraft getreten. Diese Bestimmungen helfen, die Schwarzarbeit wirksamer zu bekämpfen.

Es sind dies:

Für die Umsetzung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ist das kantonale Arbeitsinspektorat des Amts für Wirtschaft und Arbeit zuständig. Meldungen und Verstösse werden bei der Arbeitsmarktaufsicht/Arbeitsinspektorat gesammelt und an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Bei Bedarf können Kontrollen vor Ort durchgeführt werden. Dabei wird die Einhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht geprüft.

Vermuten Sie einen Fall von Schwarzarbeit?
Ihren Verdacht können Sie hier vertraulich melden.

Kontakt

Für Fragen rund um die Schwarzarbeit wenden Sie sich bitte an: 
AWA, Arbeitsinspektorat, Bahnhofplatz 65, 8510 Frauenfeld,
Telefon +41 58 345 56 30 oder schwarzarbeitNULL@tg.ch