Schlechtwetterentschädigung
Arbeitgebende bestimmter Branchen können eine Schlechtwetterentschädigung für ihre Arbeitnehmenden beantragen, wenn diese zwingend notwendige Arbeiten wegen schlechter Witterung nicht ausführen können.
Geltendmachung von Schlechtwetterentschädigung
Die Geltendmachung von Schlechtwetterentschädigung hat durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber zu erfolgen. Dazu müssen Sie dem Rechtsdienst des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) pro Baustelle respektive Einatzort eine Meldung einreichen (in der Regel spätestens bis zum 5. Tag des Folgemonats). Zur Prüfung Ihrer Meldung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Meldung über wetterbedingten Arbeitsausfall in vierfacher Ausführung
- Nachweis über das Vorliegen eines Auftrags/Werkvertrags in zweifacher Ausführung:
- Kopie des Auftrags/ Werkvertrags oder
- Bestätigung des Auftraggebers / Bauherrschaft
- Nachweis, dass die Arbeiten in der geltend gemachten Zeit zu erledigen waren (sofern nicht aus dem Auftrag / Werkvertrag ersichtlich) in zweifacher Ausführung:
- Bauprogramm oder Bestätigung des Auftraggebers, der Bauherrschaft oder der Bauleitung
Der Rechtsdienst des AWA entscheidet mit Verfügung darüber, für welche Tage eine Schlechtwetterentschädigung bewilligt wird.
Die kantonale Arbeitslosenkasse nimmt nach erfolgter Bewilligung die Abrechnung und Überweisung an Ihren Betrieb vor.
Die dazu notwendigen Unterlagen finden Sie im
Merkblatt "Auszahlung von Schlechtwetterentschädigung“.
Dokumente und Formulare
Broschüre "Schlechtwetterentschädigung"
Formulare zur Schlechtwetterentschädigung
Merkblatt "Auszahlung von Schlechtwetterentschädigung“
Links
Weitere Informationen zur Schlechtwetterentschädigung
Gesetze und Verordnungen der Arbeitslosenversicherung
Kreisschreiben Arbeitslosenversicherung
Kontakt
Für Fragen zur Voranmeldung wenden Sie sich an den
AWA Rechtsdienst, Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld
Telefon +41 58 345 54 08
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr
Mail kurzarbeit@tg.ch
Für Fragen zur Abrechnung / Auszahlung wenden Sie sich an die
Kantonale Arbeitslosenkasse, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld
Telefon +41 58 345 35 00
Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Mail ksi@alk.tg.ch