Kurzarbeitsentschädigung
Mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) deckt die Arbeitslosenversicherung (ALV) den von Kurzarbeit betroffenen Arbeitgebenden über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten. Damit soll verhindert werden, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen ausgesprochen werden.
Dokumente und Formulare
Formular "Monatliche Umsatzzahlen zu Kurzarbeit"
Voranmeldefrist
Die Voranmeldung muss 10 Tage vor Beginn der Kurzarbeit eingereicht werden.
Als Datum der Einreichung gilt das Datum der Online-Einreichung im eService des SECO.
Voranmeldung einreichen
Bitte reichen Sie die Voranmeldung online ein. Verwenden Sie dazu den eService "Voranmeldung von Kurzarbeit" des SECO.
Anleitung zur erstmaligen Registrierung
Beachten Sie bitte, dass Sie sich vorgängig zur Voranmeldung von Kurzarbeit im Job-Room registrieren müssen, sofern Sie noch nicht über ein Login verfügen. Der Registrierungsprozess dauert erfahrungsgemäss mindestens 5 Arbeitstage und wird bei der Voranmeldefrist nicht berücksichtigt. Eine Anleitung unterstützt Sie bei der Registrierung.
Anleitung zur Registrierung
Bei technischen Fragen zum Jobroom, zu den eServices sowie bei Problemen bei der Anmeldung im Jobroom
wenden Sie sich an
jobroomNULL@alv.admin.ch oder nutzen Sie das
Kontaktformular der Plattform arbeit.swiss.
Geltendmachung bei der Arbeitslosenkasse (Antrag / Abrechnung)
Abrechnungen von Kurzarbeitsentschädigungen können ausschliesslich via eService «Antrag / Abrechnung Kurzarbeit» abgewickelt werden.
eService – Einfache digitale Übermittlung
Reichen Sie die Abrechnung von Kurzarbeit online ein. Loggen Sie sich hierfür als «Arbeitgeber» im Job-Room ein und öffnen Sie die Navigationsleiste links. Klicken Sie auf den Menüpunkt «Kurzarbeit» und öffnen Sie den eService «Antrag / Abrechnung Kurzarbeit» mit Klick auf «Antrag erfassen».
Diesen eService können Sie nur mit Log-in benutzen. Bitte beachten Sie hierzu die Registrierungsanleitung des Seco.
Ergänzende Dokumente zur Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung
Kontakt
Für Fragen zur Voranmeldung wenden Sie sich an den AWA Rechtsdienst, Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld
Telefon +41 58 345 54 08, kurzarbeitNULL@tg.ch
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr
Für Fragen zur Abrechnung / Auszahlung wenden Sie sich an die Kantonale Arbeitslosenkasse, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld
Telefon +41 58 345 35 00, ksiNULL@alk.tg.ch
Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr