Einarbeitungszuschüsse
Ist ein Unternehmen bereit, einer arbeitslosen Person eine Festanstellung zu bieten, obschon diese noch nicht dem Anforderungsprofil entspricht, so können unter bestimmten Voraussetzungen Einarbeitungszuschüsse beantragt werden.
Gesuch Einarbeitungszuschüsse digital einreichen
Voraussetzungen
Ein Gesuch kann geprüft werden, wenn die Einarbeitung den betriebsüblichen Aufwand, begründet durch die individuelle Situation der versicherten Person, übersteigt. Zudem muss die versicherte Person eine gültige Rahmenfrist für den Leistungsbezug haben und aus einem der folgenden Kriterien besondere Schwierigkeiten haben, eine Stelle zu finden:
· fortgeschrittenes Alter
· ungenügende berufliche Voraussetzungen
· gesundheitliche Beeinträchtigung
Weitere Informationen sehen Sie in unserem Merkblatt.
Dokumente und Formulare
Merkblatt "Weiterbildungsmassnahmen"
Merkblatt "Ausbildungspraktikum"
Merkblatt Berufspraktikum
Merkblatt "Einarbeitungszuschüsse"
Merkblatt "Selbständigkeit"
Merkblatt "Pendlerkosten oder Wochenaufenthalterbeiträge"
Merkblatt "Ausbildungszuschüsse"
Broschüre "Arbeitsmarktliche Massnahmen - Erster Schritt zur Wiedereingliederung"