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Preiskontrollstelle

Auf welchen Grundlagen basiert die Preisbekanntgabe?

Die Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (Preisbekanntgabeverordnung, PBV; SR 942.211) basiert auf den Artikeln 16 bis 20 sowie 24 bis 27 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241)


Was sind die Ziele der Preisbekanntgabe?


Wer muss die Preisbekanntgabevorschriften beachten?


Wo überall gilt die Preisbekanntgabeverordnung?


Wie müssen die Preise angegeben sein?


Die Preiskontrolle ist wie folgt organisiert:

Die Preiskontrollstelle der politischen Gemeinden

Der Eichmeister

Der Rechtsdienst des Amtes für Wirtschaft und Arbeit

Informationen zum Thema unlauterer Wettbewerb finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie beim Staatssekretariat für Wirtschaft.

Kontakt

AWA Rechtsdienst, Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld
P. Sager, Telefon +41 58 345 54 11

preisbekanntgabeNULL@tg.ch

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