Rechte & Pflichten
In der Schweiz sind – mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden – alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.
Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Arbeitslosenkasse überprüft, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben. Sie legt die Höhe der Leistungen fest und ist für das Abrechnen und Auszahlen der Taggelder verantwortlich.
Zu den Pflichten von stellensuchenden Personen gehören unter anderem:
- Teilnahme an den obligatorischen Beratungsgesprächen des RAV
- Aktive Stellensuche
- Bewerbung auf Stellen, welche Ihnen das RAV zuweist
- Teilnahme an Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen.
Im Rahmen der Schadensminderungspflicht sind Sie verpflichtet, alles Zumutbare zur Vermeidung und zur Verkürzung Ihrer Arbeitslosigkeit zu unternehmen. Erfüllen Sie diese Pflichten nicht, kann Ihre Arbeitslosenentschädigung gekürzt werden.
Dokumente und Formulare
Flyer "Dienstleistungen für Stellensuchende und Arbeitgeber"
Flyer "Arbeitgeberservice"
Merkblatt Rechte und Pflichten in der Arbeitslosenversicherung
Merkblatt für Arbeitsbewilligung Status S / Трудова діяльність осіб зі статусом захисту S
Links
arbeit.swiss
Arbeitslosenentschädigung
Arbeitslosenversicherungsgesetz
Arbeitslosenversicherungsverordnung