Arbeitnehmerschutz am Arbeitsplatz
Arbeitssicherheit
Unter Arbeitssicherheit wird die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten verstanden. Sie als Arbeitgeberin/Arbeitgeber sind für sichere Arbeitsplätze verantwortlich und angehalten, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.
Arbeitnehmende sind bei der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zur Mitwirkung heranzuziehen und aufgrund des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) Artikel 82 ebenfalls verpflichtet, ihren Beitrag an die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu leisten.
Gesundheitsschutz
Ein tragendes Element der Arbeitnehmerschutzgesetzgebung ist der Gesundheitsschutz resp. die Gesundheitsvorsorge. Damit werden die Voraussetzungen für das allgemeine Wohlergehen der Arbeitnehmenden in physischer und psychischer Hinsicht geschaffen. Denn ungünstige Arbeitsbedingungen können Ursachen von gesundheitlichen Beschwerden sein. Es gibt für Arbeitgebende wie auch für Arbeitnehmende gesetzlich festgelegte Rechte und Pflichten.
Arbeitszeiten – Teil des Gesundheitsschutzes
Ausgeglichene Arbeits- und Ruhezeiten sind Teil des Gesundheitsschutzes, da sie sowohl Übermüdungserscheinungen als auch mit der Müdigkeit zusammenhängende Unfälle verhindern. Sie garantieren den Arbeitnehmenden ein soziales Leben, indem beispielsweise der Sonntag als Ruhetag festgelegt wird. Das Arbeitsgesetz legt die Mindestruhezeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Gestaltung der Schichtpläne fest.
Was tun wir für Sie?
Das Arbeitsinspektorat beratet Sie gerne telefonisch, per Mail oder vor Ort zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (z.B. in Arbeitszeitfragen). Zudem kontrollieren wir in verschiedenen Branchen die Einhaltung der Vorschriften über die Arbeitssicherheit (ASA-Systemkontrolle).
Dokumente und Formulare
SECO-Merkblatt Mitwirkung
SECO-Merkblatt über den Jugendarbeitsschutz
Feier- und Ruhetage 2024 - 2026 im Kanton Thurgau
Allgemeinverfügung des Arbeitsinspektorates
Gesuch um Bewilligung für Nacht- und/oder Sonntagsarbeit
Gesuch um Bewilligung für Ruhetagsarbeit am 1. Mai
Arbeitszeitbewilligungen Gesuchsformular, Erläuterungen, Fragebogen (SECO)
Schichtpläne - Erläuterungen und Musterpläne (SECO)
Merkblatt über Mobbing und andere psychosoziale Spannungen am Arbeitsplatz in der Schweiz
Meldeformular für die Beschäftigung von Jugendlichen unter 15 Jahren
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen von Energiesparmassnahmen
Links
Bundesgesetz über die Unfallverhütung (UVG)
Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)
Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG)
Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV)
Mitwirkungsgesetz
Arbeitsgesetz (ARG)
Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)
Sonderbestimmungen für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmenden (ArGV 2)
Gesundheitsschutz (ArGV3)
Plangenehmigung und Betriebsbewilligung (ArGV 4)
Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5)
Mutterschutzverordnung
Bundesgesetz über die Heimarbeit (HArG)
Verordnung über die Heimarbeit (HArGV)
Abwicklung und Erteilung der Arbeitszeitbewilligung auf elektronischem Weg mit Tacho (Travail CH online)
Suva
EKAS
SECO
BfU
BUL und agriss
Schweizerische Vereinigung für Betriebssanität
Suisse pro