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Arbeitnehmerschutz am Arbeitsplatz

Arbeitssicherheit

Unter Arbeitssicherheit wird die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten verstanden. Sie als Arbeitgeberin/Arbeitgeber sind für sichere Arbeitsplätze verantwortlich und angehalten, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.

Arbeitnehmende sind bei der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zur Mitwirkung heranzuziehen und aufgrund des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) Artikel 82 ebenfalls verpflichtet, ihren Beitrag an die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu leisten.

Gesundheitsschutz

Ein tragendes Element der Arbeitnehmerschutzgesetzgebung ist der Gesundheitsschutz resp. die Gesundheitsvorsorge. Damit werden die Voraussetzungen für das allgemeine Wohlergehen der Arbeitnehmenden in physischer und psychischer Hinsicht geschaffen. Denn ungünstige Arbeitsbedingungen können Ursachen von gesundheitlichen Beschwerden sein. Es gibt für Arbeitgebende wie auch für Arbeitnehmende gesetzlich festgelegte Rechte und Pflichten.

Arbeitszeiten – Teil des Gesundheitsschutzes

Ausgeglichene Arbeits- und Ruhezeiten sind Teil des Gesundheitsschutzes, da sie sowohl Übermüdungserscheinungen als auch mit der Müdigkeit zusammenhängende Unfälle verhindern. Sie garantieren den Arbeitnehmenden ein soziales Leben, indem beispielsweise der Sonntag als Ruhetag festgelegt wird. Das Arbeitsgesetz legt die Mindestruhezeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Gestaltung der Schichtpläne fest.

Was tun wir für Sie?

Das Arbeitsinspektorat beratet Sie gerne telefonisch, per Mail oder vor Ort zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (z.B. in Arbeitszeitfragen). Zudem kontrollieren wir in verschiedenen Branchen die Einhaltung der Vorschriften über die Arbeitssicherheit (ASA-Systemkontrolle).

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