Tripartite Kommission Thurgau
Die TPK übernimmt eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung des Bundesgesetzes über die Flankierenden Massnahmen (FlaM) und Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Die Mitglieder der Tripartiten Kommission Thurgau setzen sich aus Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behörden zusammen. Gewählt werden die Mitglieder jeweils für vier Jahre durch den Regierungsrat.
Dokumente und Formulare
Mitglieder der Tripartiten Kommission Thurgau
Richtlinien zugelassene Formen von Praktika [674 KB]
Kontakt
Herrmann Schnyder
Leiter Arbeitsmarktaufsicht
058 345 56 38
hermann.schnyderNULL@tg.ch
Melanie Schläpfer
Fachspezialistin Arbeitsmarktaufsicht / Sekretariat
058 345 56 42
melanie.schlaepferNULL@tg.ch