Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Stellenmeldepflicht

Auf www.arbeit.swiss finden Sie alle aktuellen Informationen zur Stellenmeldepflicht, welche seit dem 1. Juli 2018 in Kraft ist.

Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 entschieden, wie das Gesetz zur Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) auf Verordnungsebene umgesetzt wird. Die Stellenmeldepflicht zielt darauf ab, durch den Vorrang für Stellensuchende, die bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldet sind, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser zu nutzen. Ab sofort veröffentlicht der Bund unter www.arbeit.swiss laufend die neusten Informationen zur Stellenmeldepflicht.

open positions