Zwischenverdienst
Jedes während der Arbeitslosigkeit erzielte Einkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Erwerbstätigkeit stellt einen Zwischenverdienst dar.
Die Tätigkeit muss orts- und berufsüblich entschädigt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge müssen regulär abgerechnet und der Lohn direkt an Sie ausbezahlt werden.
Bei einem Zwischenverdienst prüft die Arbeitslosenkasse monatlich Ihren Verdienstausfall sowie eine mögliche Kompensationszahlung.