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Zwischenverdienst

Jedes während der Arbeitslosigkeit erzielte Einkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Erwerbstätigkeit stellt einen Zwischenverdienst dar.
Die Tätigkeit muss orts- und berufsüblich entschädigt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge müssen regulär abgerechnet und der Lohn direkt an Sie ausbezahlt werden.

Bei einem Zwischenverdienst prüft die Arbeitslosenkasse monatlich Ihren Verdienstausfall sowie eine mögliche Kompensationszahlung.