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Arbeitslosenentschädigung

Angestellte Personen zwischen dem Abschluss der obligatorischen Schulzeit und der Pensionierung sind normalerweise gegen Arbeitslosigkeit versichert. Zudem sind Personen, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben oder durch ein unvorhergesehenes Ereignis gezwungen werden, eine Arbeitsstelle zu suchen, unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls versichert (sogenannte von der Erfüllung der Beitragszeit befreite Personen).

Die in der Regel 2-jährige Rahmenfrist wird am ersten Arbeitstag eröffnet, an dem alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Während dieser Rahmenfrist für den Leistungsbezug kann eine Höchstanzahl von Taggeldern bezogen werden, die je nach Alter, Dauer der Beitragszeit und Unterhaltspflichten gegenüber Kindern variiert.

Berechnung und Auszahlung

Als Basis für die Auszahlung gilt der sogenannte "versicherte Verdienst". Dieser wird von der Arbeitslosenkasse normalerweise aufgrund der Einkommen während den letzten 6 oder 12 Monaten festgesetzt. Für die von der Erfüllung der Beitragszeit befreiten Personen gilt als Basis ein Pauschalansatz, der sich nach der höchsten abgeschlossenen Ausbildung der versicherten Person richtet. Aus dem versicherten Verdienst wird die Taggeldhöhe berechnet, die je nach persönlichen Verhältnissen 70% oder 80% des versicherten Verdienstes beträgt. Während der Arbeitslosigkeit gilt jedes Einkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Erwerbstätigkeit als Zwischenverdienst.