Ukraine - Erwerbstätigkeit im Schutzstatus S
Трудова діяльність осіб зі статусом захисту S
Інформація для біженців [259 KB]
Personen mit dem Schutzstatus S können in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Die Arbeitsbewilligung muss mittels Gesuch beantragt werden.
Unselbständige Erwerbstätigkeit
Für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit der geflüchteten Personen, muss der Arbeitgeber über das Migrationsamt ein Gesuch beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (im Einsatzkanton) einreichen.
Voraussetzungen
-
Die orts- und branchenüblichen Lohn-und Arbeitsbedingungen müssen eingehalten werden.
Benötigte Unterlagen
- Formular 1
- Kopie des Ausländerausweises (Ausweis S)
- Kopie des Passes
- Gegenseitig unterzeichneter Arbeitsvertrag
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
Selbständige Erwerbstätigkeit
Für die Zulassung zur selbständigen Erwerbstätigkeit muss über das Migrationsamt ein Gesuch beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (im Einsatzkanton) eingereicht werden.
Voraussetzungen
- Die notwendigen finanziellen und betrieblichen Voraussetzungen müssen vorliegen.
- Eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage muss vorhanden sein.
Benötigte Unterlagen
- Formular 1
- Kopie des Ausländerausweises (Ausweis S)
- Kopie des Passes
- Unterlagen über die vorgesehene Tätigkeit sowie über die finanziellen und betrieblichen Mittel (z.B. in Form von Kontoauszügen, Mietverträgen, Businessplan etc.)
Dokumente und Formulare
Kontakt
Das Gesuch reichen Sie bitte ein:
Migrationsamt, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld, Telefon +41 58 345 67 67
migrationsamtNULL@tg.ch