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EU Staaten/EFTA

Je nach Dauer und Art Ihrer Erwerbstätigkeit in der Schweiz gilt für Sie das Melde- oder das Bewilligungsverfahren.

Bitte wählen Sie:

Erwerbstätigkeit bis 3 Monate -> Meldeverfahren

Wenn Sie während höchstens dreier Monate pro Kalenderjahr eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausüben, brauchen Sie keine ausländerrechtliche Bewilligung. Für Sie besteht aber eine Meldepflicht. Dies gilt für den kurzfristigen Stellenantritt bei einem Schweizer Arbeitgeber, entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für selbstständig erwerbstätige Dienstleistungserbringerinnen und Dienstleistungserbringer.

Erwerbstätigkeit über 3 Monate -> Bewilligungsverfahren

Dauert die Erwerbstätigkeit länger als drei Monate, benötigen Sie eine ausländerrechtliche Bewilligung. Dies gilt für: