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Drittstaaten

Eine Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit kann nur Führungskräften, Spezialisten/innen und anderen qualifizierten Arbeitskräften erteilt werden. Der Rechtsdienst des AWA prüft, ob die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung (Vorrang, orts- und branchenübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen, persönliche Voraussetzungen, Wohnung, etc.) erfüllt sind.

Dokumente und Formulare

Checkliste Gesuchsunterlagen
Merkblatt Drittstaaten
Formular 1

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Kontakte

Für Fragen zur Einreichung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
Migrationsamt, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld, Telefon +41 58 345 67 67

Für Fragen zur Bewilligung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
AWA Rechtsdienst, Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld
L. Gadient, Telefon +41 58 345 54 13 oder D. Stadler, Telefon +41 58 345 54 14

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